CDU Ortsverband Kettwig

CDU-Fraktion fordert zügige Gesetzesänderung der Asylverfahren / Essens Interessen in Berlin vertreten

Nach dem starken Anstieg von Asylanträgen insbesondere von Flüchtlingen aus Serbien, beabsichtigt die Bundesregierung Serbien, aber auch Mazedonien und Bosnien-Herzegowina und Kosovo als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Schon im März soll eine Gesetzesänderung zum Asylverfahrensgesetz auf den Weg gebracht werden. Für Essen könnte diese Änderung erhebliche Auswirkungen haben, denn mit bislang über 700 Asylsuchenden aus westlichen Balkanstaaten nimmt dieser Personenkreis in Essen die Spitzenposition unter den Asylantragstellern ein. Das sind Zweidrittel aller Asylbewerber in Essen.
Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Thomas Kufen MdL: „Essen braucht gerade jetzt einen handlungsfähigen Oberbürgermeister und eine starke Vertretung in Berlin. Denn eine Änderung der Asylgesetzgebung könnte mittelfristig zu einer starken Reduzierung der Asylbewerber in Essen führen und damit unmittelbare Auswirkungen auf die in Essen benötigten Unterkünfte haben. Die CDU-Ratsfraktion wird daher über die Bundestagsabgeordneten der Union auf die neue Bundesregierung einwirken, dass die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung, die Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer einzustufen, zügig umgesetzt wird. Gleichzeitig fordern wir den SPD-Oberbürgermeister auf, zügig auf alle Essener Bundestagsabgeordneten zuzugehen und sich mit Nachdruck für die schnellstmögliche Änderung des Asylverfahrensgesetzes einzusetzen.“
Um die Stadt Essen von der Unterbringungspflicht für Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten zu befreien, muss das Asylverfahrensgesetz so geändert werden, dass bundesgesetzlich festgeschrieben wird, dass die Länder die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern nicht aus den Aufnahmeeinrichtungen entlassen und innerhalb der Länder verteilen können. Darüber hinaus muss gesetzlich geregelt werden, dass die sogenannten „Folgeantragsteller“ aus den sicheren Herkunftsstaaten ebenfalls in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder bis zu ihrer Ausreise versorgt werden. Dies hätte auch zur Folge, dass die Essener Verwaltung eine grundlegend neue Bedarfsanalyse für Asylsuchende vornehmen müsste.