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18.11.2019, 08:10 Uhr
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
CDU lädt zur Bürgerversammlung am Donnerstag
CDU lädt zur Bürgerversammlung am Donnerstag, 19:30 Uhr, Sengelmannshof

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: „Was soll passieren, wenn ich nicht mehr selbst bestimmen kann?“

„Das Betreuungsrecht schützt erwachsene Menschen, die wegen einer seelischen, psychischen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In einer solchen Situation, in die jeder durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens geraten kann, würde das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wir wollen dieses sensible Thema diskutieren und freuen uns, dass der Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Essen, Dr. Rainer Kundt, sich bereit erklärt hat, die Thematik darzustellen und Fragen zu beantworten.“  Zur Bürgerversammlung lädt Ratsherr Guntmar Kipphardt (CDU) alle Interessierten am kommenden Donnerstag, 21. November, um 19:30 Uhr in den Sengelmannshof, Sengelmannsweg 35, Kettwig.

Grundsätzlich gilt: Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund! Viele Menschen sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet und wo sie Rat und Hilfe über deren Bedeutung und Möglichkeiten erhalten können. Sie möchten auch wissen, inwieweit sie selbst auf die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers Einfluss ausüben oder wie sie eine Betreuerbestellung ganz vermeiden können.

„Aber ich habe doch Angehörige! Mein Partner oder meine Kinder werden sich doch um mich und meine Angelegenheiten kümmern?“ Kipphardt: „Natürlich werden Ihre Angehörigen – hoffentlich – Ihnen beistehen.  Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder der Ehepartner/die Ehepartnerin noch die Kinder Sie gesetzlich vertreten. Eine Vorsorgevollmacht kann hier helfen, wenn es um Fragen geht wie: Wer handelt und entscheidet für mich? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen? Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim? Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?“. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Neben formalen sollen auch inhaltliche Gesichtspunkte einer solchen Verfügung angesprochen werden.


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