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11.05.2016, 18:17 Uhr
Innere Sicherheit stärken:Antrag auf Veränderung des Verfassungsschutzgesetzes
CDU im Landtag - hierzu Heiko Hendriks MdL
Zum heute in den Landtag eingebrachten CDU-Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Heiko Hendriks:

„Der Bombenanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen und die Verdoppelung der Zahl minderjähriger Salafisten in Nordrhein-Westfalen den vergangenen zwei Jahren zeigen, dass die Landesregierung die Szene nicht in den Griff bekommt. Wie schon nach der Kölner Silvesternacht muss die Landesregierung nun auf die Arbeit der Opposition zurückgreifen – ein Armutszeugnis für den Innenminister.

Am 8. Mai 2016 kündigte Innenminister Jäger plötzlich an, Personendaten gewaltbereiter Minderjähriger ab 14 Jahren speichern zu wollen. Die CDU hat dies bereits nach den Festnahmen im April gefordert und die dafür notwendige Gesetzesänderung am 3. Mai 2016 mit einem entsprechenden Antrag dem Landtag vorgelegt. Schnell und präzise reagieren – das wäre die Aufgabe der Landesregierung gewesen. Aber wieder brauchte es die CDU, damit Rot-Grün bei der Inneren Sicherheit voran kommt.

Nach geltender Rechtslage darf der NRW-Verfassungsschutz personenbezogene Daten von minderjährigen Extremisten erst speichern, wenn diese Personen mindestens 16 Jahre alt sind. Deshalb will die CDU-Landtagsfraktion das Verfassungsschutzgesetz ändern und die Altersgrenze zur Datenspeicherung über gefährliche Minderjährige herabsetzen. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet das große Bundesland Nordrhein-Westfalen – das noch dazu das gravierendste Salafistenproblem in ganz Deutschland aufweist – gegenüber minderjährigen Islamisten ohne Hilfe von außen schutzlos ist. Was 13 Bundesländer und der Bund können, sollte auch in Nordrhein-Westfalen möglich sein.“

Hintergrund: Beim Bombenanschlag in Essen konnten die nordrhein-westfälischen Behörden die beiden mutmaßlichen Attentäter erst überführen, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz ihnen entsprechende Daten zu den beiden Jugendlichen übermittelt hatte. Im Gegensatz zum NRW-Verfassungsschutz dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzämter von dreizehn anderen Bundesländern entsprechende Daten bereits dann speichern, wenn die Jugendlichen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

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